- Die Beitragsordnung basiert auf § 4, § 6, §7 und § 10 der Satzung des webEdition e.V.
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils für die Mitgliedschaft eines Jahres fällig.
- In allen Beitragskategorien ist eine Ermäßigung der Jahresmitgliedsbeiträge auf Antrag möglich. Über die Ermäßigung entscheidet der Vorstand.
- Zum Fälligkeitstermin wird jedem Mitglied eine Beitragsrechnung zugesandt. Neumitglieder erhalten die Erstbeitragsrechnung mit der Aufnahmebestätigung zugesandt.
- Der Beitragseinzug erfolgt in der Regel durch Abbuchung des Jahresbeitrags jeweils zum 20. März des laufenden Jahres. Für Fördermitglieder und ordentliche Mitglieder mit freiwillig erhöhtem Beitrag kann der Vorstand einen quartalsweisen Einzug der Jahresgebühr genehmigen. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder unrichtige Angaben der Bankdaten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
- Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen wollen, zahlen den Jahresbeitrag auf das Konto der webEdition e.V. jeweils bis spätestens zum 20. März des laufenden Jahres.
- Neue Mitglieder zahlen bei einem Beitritt im ersten Halbjahr den vollen, bei einem Beitritt im zweiten Halbjahr den halben Jahresbeitrag. Kündigende Mitglieder zahlen im Jahr der Kündigung letztmalig den vollen Jahresbeitrag.
- Andere Zahlungsmöglichkeiten werden durch den Vorstand beschlossen.
- Ordentliche Mitglieder
Der Jahresbeitrag für ein ordentliches Mitglied beträgt 60 €. Ein ordentliches Mitglied führt auf Wunsch den Titel „webEdition Member“. - Fördermitglieder
Der Jahresbeitrag für ein Fördermitglied beträgt 600 €. Ein Fördermitglied führt auf Wunsch den Titel „webEdition Partner“. - Freiwillig erhöhte Beiträge
Jedes Mitglied hat das Recht, freiwillig einen erhöhten Jahresbeitrag zu leisten. Ab einem Jahresbeitrag von 600,- € erhält ein ordentliches Mitglied das Recht, auf Wunsch den Titel „webEdition Partner“ zu führen. Ab einem Jahresbeitrag von 1200,- € erhält ein Mitglied das Recht, auf Wunsch den Titel „webEdition Gold Partner“ zu führen. - Mitglieder, die sich durch besonders intensive Mitarbeit (bei Fördermitgliedern auch durch deren Mitarbeiter/Vertreter) an den Zielen des Vereins auszeichnen, können durch Beschluss des erweiterten Vorstandes das Recht erhalten, den Titel der jeweils nächsten Stufe zu führen.
Die Ausübung einer Vereinsfunktion (z.B. Mitglied des Vorstandes/des erweiterten Vorstandes/Rechnungsprüfer) reicht dabei zur Erfüllung der Bedingung intensiver Mitarbeit alleine nicht aus. Die Erfüllung der Voraussetzungen sind vom erweiterten Vorstand jährlich zu prüfen und neu zu beschließen.
